Seit Firmengründung hat ARTDECO keine kosmetischen Produkte an Tieren getestet und gibt auch keine Tierversuche in Auftrag. Tierversuche sind bereits seit 1986 nach dem deutschen Tierschutzgesetz für dekorative Kosmetikprodukte verboten. Seit 1998 gilt dies für alle kosmetischen Fertigprodukte. Ein entsprechendes Verbot gibt es seit März 2009 auch für Kosmetikrohstoffe, was ARTDECO ausdrücklich begrüßt! Danach dürfen Rohstoffe, die für die Verwendung in Kosmetika entwickelt wurden, nicht mehr mit Tierversuchen bezüglich ihrer Verträglichkeit getestet werden. ARTDECO lässt sich auch von seinen Vorlieferanten bestätigen, dass von ihnen keine Tierversuche vorgenommen werden.
Die Hautverträglichkeit der ARTDECO Produkte wird von renommierten Prüfinstituten mit freiwilligen Testpersonen getestet, sodass ARTDECO Produkte mit „Hautverträglichkeit dermatologisch bestätigt“ ausgelobt werden können. Diese Anwendungstests (auch Patch-Tests oder Epikutantests genannt) dienen zur Feststellung der lokalen Verträglichkeit eines Produktes. ARTDECO ist gegen Tierversuche.